Redispatch 2.0 beschreibt neue Regelungen für das Engpassmanagement im Stromnetz. Die Verantwortung lag bisher bei großen Kraftwerken >10 MW und den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) und wird nun breiter verteilt. So ist die Teilnahme am Redispatch ab dem 01. Oktober 2021 für alle Erzeugungsanlagen ab 100 kW Leistung sowie für alle Verteilnetzbetreiber (VNB) verpflichtend.
Allgemein
FAQ
Welche Anlagen müssen teilnehmen? Sowohl Neu-, als auch Bestandsanlagen zur Erzeugung oder Speicherung von Strom ab einer Leistung von 100 kW müssen am Redispatch 2.0 teilnehmen. Eine Befreiung von der Teilnahmepflicht ist nicht möglich. Aufgaben Read more…