Redispatch 2.0 beschreibt neue Regelungen für das Engpassmanagement im Stromnetz. Die Verantwortung lag bisher bei großen Kraftwerken >10 MW und den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) und wird nun breiter verteilt. So ist die Teilnahme am Redispatch ab dem 01. Oktober 2021 für alle Erzeugungsanlagen ab 100 kW Leistung sowie für alle Verteilnetzbetreiber (VNB) verpflichtend.

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