Bisher gab es für Netzbetreiber die Möglichkeit, große Erzeuger mit Leistungen >10MW im Zuge des Redispatch 1.0 und EEG- bzw. KWK-Anlagen im Zuge des Einspeisemanagements abzuregeln. Durch Redispatch 2.0 werden beide Modelle ersetzt und zusammengeführt. Der absolute Einspeisevorrang von KWK- und EEG-Anlagen wird abgeschwächt.
Allgemein
FAQ
Welche Anlagen müssen teilnehmen? Sowohl Neu-, als auch Bestandsanlagen zur Erzeugung oder Speicherung von Strom ab einer Leistung von 100 kW müssen am Redispatch 2.0 teilnehmen. Eine Befreiung von der Teilnahmepflicht ist nicht möglich. Aufgaben Read more…